Für Anleger, die ein Wertpapierdepot besitzen, weil sie entweder aktiv mit Aktien handeln oder Vermögensbildung mit einem Fondssparplan oder ähnlichem betreiben, kann sich ein Depotwechsel durchaus lohnen. Während sich der Depotwechsel zwischen deutschen Banken als relativ einfach gestaltet, gibt es für einen Wechsel von einer deutschen zu einer ausländischen Bank oder umgekehrt einige Besonderheiten zu beachten. Und auch die Anlagedauer kann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob sich ein Depotwechsel lohnt oder nicht.
Erfolgt der Depotübertrag zwischen zwei deutschen Banken, ist der gebührenfreie Übertrag gesetzlich geregelt. So darf der eigentliche Übertrag nicht mit Gebühren belastet werden, jedoch dürfen dem Kunden bei einem Wechsel des Depots die sogenannten Fremdspesen in Rechnung gestellt werden. Diese können beispielsweise von der Lagerstelle, in der die Wertpapiere gelagert werden, erhoben werden. Siehe hierzu auch: Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. November 2004, Aktenzeichen: XI ZR 200/03. Sämtliche steuerliche Instruktionen wie etwa Anschaffungsdatum und -kurs müssen seit der Einführung der Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, zusammen mit dem Depot an die depotführende Bank übertragen werden.
Erfolgt der Depotübertrag zwischen zwei deutschen Banken, ist der gebührenfreie Übertrag gesetzlich geregelt. So darf der eigentliche Übertrag nicht mit Gebühren belastet werden, jedoch dürfen dem Kunden bei einem Wechsel des Depots die sogenannten Fremdspesen in Rechnung gestellt werden. Diese können beispielsweise von der Lagerstelle, in der die Wertpapiere gelagert werden, erhoben werden. Siehe hierzu auch: Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. November 2004, Aktenzeichen: XI ZR 200/03. Sämtliche steuerliche Instruktionen wie etwa Anschaffungsdatum und -kurs müssen seit der Einführung der Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, zusammen mit dem Depot an die depotführende Bank übertragen werden.
In den vergangenen Jahren hat sich der Depotmarkt gravierend gewandelt, sodass sich für den Anleger ein regelmäßiger Vergleich lohnt. Einen wichtigen Faktor stellen für den Investor etwa die Gebühren dar, wobei die Transaktionskosten oft den größten Anteil ausmachen. Das bedeutet: Während die reinen Depotgebühren bei den meisten Anbietern relativ moderat ausfallen, können sich die Transaktionsgebühren für Käufe und Verkäufe bei verschiedenen Finanzdienstleistern erheblich voneinander unterscheiden.
Da für eine möglichst ehrliche Betrachtung ihrer Rendite auch die entstandenen Kosten betrachtet werden sollten, kann ein gelegentlicher Wechsel auch aus Sicht Rendite-Optimierung interessant sein. Diese Kosten, die gegen die Rendite arbeiten, setzen sich aus der genannten Depotgebühr (quasi dem Grundtarif) und den Transaktionskosten zusammen. Hier ist ihr Investmentverhalten ausschlaggebend. Wenn Sie nur sehr wenige Trades durchführen, kann auch ein Anbieter mit hohen Transaktionskosten attraktiv sein, wenn z.B. die Depotverwaltungsgebühr gering ist. Wenn Sie hingegen öfters handeln, ist eine Flatrate vermutlich interessanter.
Für den Großteil der Anleger macht ein Depotwechsel also durchaus Sinn, wenn sie ihre Geldanlage dadurch auf einen Anbieter konzentrieren und auch von steuerlichen Vorteilen profitieren können. Dies betrifft insbesondere Anlagen in Depots, die nach dem 1. Januar 2009 getätigt wurden. Denn in diesem Fall wird der Depotwechsel üblicherweise als Kauf von Anteilen bewertet, für den die sogenannte Abgeltungssteuer in Kraft tritt. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent, die von der depothaltenden Bank automatisch an das zuständige Finanzamt überwiesen wird, sofern der Freibetrag überschritten wird.
Für den Anleger, der den Depotwechsel aus steuerlichen Gründen durchführt, geht es also in erster Linie darum, den Überblick zu behalten. Denn die steuerlichen Freibeträge können auf verschiedene Anlageformen verteilt werden, sodass es durchaus Sinn machen kann, sämtliche Geldanlagen bei einem Institut zu bündeln und somit einen besseren Überblick zu behalten.
Wie bei allen Geldgeschäften bietet der Depotwechsel eine Reihe von Gründen, die dafür und dagegen sprechen. Positiv fällt ins Gewicht, dass der Depotwechsel für den Kunden nicht nur kostenlos, sondern bei vielen Anbietern auch mit einer attraktiven Prämie verbunden ist. Abgewickelt wird der Depotwechsel durch die künftige Bank oder den Broker, dem der Kunde dafür allerdings einen Auftrag erteilen muss. Beim Depotwechsel werden außerdem nicht nur die Wertpapiere, sondern auch sämtliche Daten, die mit diesen in einem Zusammenhang stehen, übermittelt und sind auch im neuen Depot sofort verfügbar.
Die Gebühren allein sollten in jedem Fall nicht zu einem Wechsel des Depots verleiten. Denn während sich die Grundgebühren bei den meisten Geldinstituten bei einem ein- bis zweistelligen Betrag bewegen, können die Transaktionskosten in der jährlichen Abrechnung leicht mit einem hohen dreistelligen Betrag zu Buche schlagen. Institute mit einer höheren Grundgebühr bieten hingegen oft eine bestimmte Zahl von Buchungen inklusive an. Ein sorgfältiger Vergleich im Vorfeld lohnt sich also.
Tages- und Festgeldzinsen ändern sich ebenso regelmäßig wie alle weiteren Gebühren rund um das persönliche Depot. Wer ernsthaft wechseln möchte, sollte also die Gebührenstruktur des neuen Anbieters ebenso im Auge haben wie die verschiedenen Serviceleistungen und Sicherheitsregeln. Und auch der Zeitfaktor kann eine Rolle spielen. Denn bis ein Depotwechsel tatsächlich vollzogen ist, können durchaus zwei bis vier Wochen ins Land ziehen. Die Dauer ist leider nicht gesetzlich geregelt.
Der Ablauf eines Depotumzuges teilt sich üblicherweise in vier Schritte:
Da Sie in der Transferphase ihr Depot nicht zum handeln nutzen können (Handelssperre), sollten Sie ggf. riskante Anlagen vor der Umzug verkaufen. Bei einem Kurssturz könnten Sie diese zwischenzeitlich nicht verkaufen.
Wer einen Depotwechsel ins Auge fasst, sollte auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen. Denn Vermögenswerte, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, unterliegen nicht der 25-prozentigen Abgeltungssteuer. Bei allen Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt getätigt wurden, führt der depotführende Finanzdienstleister die Steuern jenseits des Freibetrages direkt ans Finanzamt ab. Wird ein Depot, das vor dem 1. Januar 2009 eröffnet wurde, an eine andere Bank übertragen, gilt dies nicht als Wechsel, sondern als Verkauf. Eine Abgeltungssteuer fällt in diesem Fall allerdings nur an, wenn das Depot zugleich an eine andere Person übertragen wird. Siehe hierzu auch § 43 EStG
Wertpapiere können - ebenso wie andere Wirtschaftsgüter - an eine andere Person übertragen werden. Bei einem Wertpapierdepot macht dies etwa dann Sinn, wenn Steuervorteile optimal ausgenutzt werden sollen. Das ist etwa der Fall, wenn zwei Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen leben aber nicht verheiratet sind. In diesem Fall greift der Steuerfreibetrag von rund 800 Euro pro Person, während Eheleute bis zum doppelten Betrag keine Abgeltungssteuer zahlen müssen. Ist ein Partner knapp über dem Freibetrag, kann es sich also unterm Strich lohnen, ein Wertpapierdepot ganz oder teilweise an seinen Partner zu übertragen.
In anderen Fällen macht der Vermögensübertrag an Dritte hingegen wenig Sinn, beispielsweise, wenn der Besitzer der Wertpapiere in die Privatinsolvenz geht. Zwar kann dieser versuchen, möglichst viele Vermögenswerte zu retten, jedoch werden sämtliche Banktransaktionen vom Insolvenzverwalter gründlich unter die Lupe genommen. Der bessere Weg dürfte in diesem Fall darin liegen, die tatsächlichen Vermögensverhältnisse offenzulegen und Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren, die auch eingehalten werden können.
Rein aus steuerlichen Gründen erscheint ein Depotwechsel zu einer ausländischen Bank wenig sinnvoll, denn auch hier wird dank bilateraler Abkommen und EU-Recht die Abgeltungssteuer fällig. Der Übertrag kann im individuellen Fall aber dennoch Sinn machen, wenn der Depotinhaber seine Geldgeschäfte grundsätzlich oder hauptsächlich über das ausländische Institut abwickelt. Allerdings gilt es hier einiges zu beachten. So sind die Depotüberträge aus oder nach Deutschland mit erheblich mehr Aufwand verbunden, als es innerhalb des Landes der Fall ist. Darüber hinaus fallen - anders als in Deutschland - teilweise relativ hohe Gebühren an, weil beispielsweise jede einzelne Position, die übertragen wird, mit einer Gebühr belastet wird.
Auch die Einstandskurse werden nicht in jedem Fall problemlos zwischen den Geldinstituten übertragen. In diesem Fall müssen die Anleger selbst nachweisen können, zu welchem Einstandskurs sie die Wertpapiere gekauft haben. Andernfalls müssen die Investoren womöglich Steuern für Gewinne abführen, die sie nie realisiert haben.
Wollen Anleger einen Depotübertrag aus einem anderen Land nach Deutschland oder umgekehrt vornehmen, müssen sie außerdem damit rechnen, dass dies mit bürokratischen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Einige deutsche Banken schließen etwa den Übertrag aus der Türkei, aus den USA, Kanada, Irland und Großbritannien aus. Umgekehrt ist dies genauso der Fall. Deshalb hängt es in einem erheblichen Maß davon ab, in welchem Land das Depot künftig geführt werden soll.
Eine denkbar schlechte Idee ist es, einen Depotübertrag zu einer ausländischen Bank durchzuführen, um Kapitalerträge am deutschen Fiskus vorbeizuschleusen. Denn Deutschland hat eine Reihe von internationalen Abkommen getroffen, um diese Art der Steuerflucht auszuschließen.
Anleger können zwar in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union jederzeit ein Konto oder ein Depot eröffnen. Allerdings müssen sie die Abgeltungssteuer auf Zinserträge und Kursgewinne selbst abführen. Nichtsdestotrotz ist eine pauschale Versteuerung durch den deutschen Fiskus möglich. In diesem Fall müssen die Anleger einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent entrichten. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.